Damoklesschwert Steuerrecht oder: Wenn unangenehme Post droht
In den letzten Jahren haben sich, durch diverse Skandale befördert, die Anforderungen der Finanzverwaltung gegenüber allen Teilnehmern am Wirtschaftsverkehr, ihre steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen, erheblich erhöht. Auch Kommunen geraten zunehmend ins Visier von Steuerprüfern. Die verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Einreichung einer Steuererklärung birgt für die steuerpflichtige Kommune erhebliche finanzielle und politische Risiken und kann darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen für Verwaltungsleitungen und Mitarbeiter nach sich ziehen. Die Fälle von diesbezüglichen Ermittlungsverfahren gegen Hauptverwaltungsbeamte und Beigeordnete, insbesondere Kämmerer, nehmen kontinuierlich zu. Hier zahlt es sich in besonderer Weise aus, Mitglied des Verbandes der kommunalen Wahlbeamten (VKW) zu sein, da die Mitgliedschaft eine Strafrechtsschutzversicherung einschließt, die selbstverständlich auch steuerstrafrechtliche Verfahren abdeckt.
Die aktuelle Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) und auch die zunehmende Auswirkung der Pflichten zur elektronischen Datenübermittlung haben die Problemlage nochmals deutlich verschärft.
Der Umfang der kommunalen Steuerpflicht hat ein Ausmaß und eine Komplexität erreicht, die den Aufbau eines umfassenden Managementsystems zur Erfüllung dieser Anforderungen sowie zur Bewältigung verbleibender Risiken erforderlich werden lässt.
Ein solches System, ein sog. Tax Compliance Management System (TCMS) bietet die dringend benötigte Hilfe und führt, sogar bereits noch in der Einführungsphase, dazu, insbesondere dem Vorwurf des Organisationsverschuldens begegnen zu können.
Der Aufbau eines solchen TCMS ist komplex und aufwendig, da bereits im ersten Schritt sämtliche relevanten Geschäftsvorfälle erfasst, betrachtet und strukturiert werden müssen.
Steuerrechtliche Kompetenz ist zwingend vonnöten, was insbesondere für kleiner Kommunen ein großes Problem darstellt. Folglich ist das Thema mittlerweile auch von einer Vielzahl von Unternehmensberatungen und Anwaltskanzleien als lukratives Geschäftsmodell entdeckt worden.
Zum Einstieg und zum besseren Verständnis des Sachverhaltes kann an dieser Stelle auf eine gut geeignete Veröffentlichung des Deutschen Städtetages mit dem Titel „Diskussionsentwurf: Tax Compliance in Kommunen, Leitfaden des Deutschen Städtetages für den Aufbau eines internen Kontrollsystems für Steuern“ hingewiesen werden. Darin wird wichtiges Basiswissen vermittelt, das helfen kann, auf die ein oder andere teure Beratungsstunde zu verzichten.
Dennoch wird es für viele Kommunen notwendig sein, im Rahmen der Einführung eines TCMS externes Beratungsknowhow einzubeziehen. Insbesondere für kleinere Kommunen gerade auch im Zusammenhang mit den aus § 2 b Umsatzsteuergesetz resultierenden Änderungsnotwendigkeiten handelt es sich um ein gut geeignetes Themengebiet für interkommunale Kooperationen.