Berufung im Verfahren gegen Bärbel Dieckmann und Arno Hübner

Das Verwaltungsgericht Köln hat in dem Verfahren gegen die Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und Ex-Stadtdirektor Arno Hübner die Berufung zugelassen. Nach der Urteilsverkündung teilten Bärbel Dieckmann und Arno Hübner der Presse mit, dass beide in Berufung gehen würden. https://rp-online.de/nrw/panorama/wccb-prozess-in-bonn-beklagte-dieckmann-und-huebner-sind-fassungslos_aid-53278325 vom 11. September 2020

Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann sowie Ex-Stadtdirektor Arno Hübner vor dem Kölner Verwaltungsgericht

Wie unter dem nachstehenden Link nachzulesen ist, wurden die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann sowie Ex-Stadtdirektor Arno Hübner vor dem Kölner Verwaltungsgericht zu einer Zahlung von jeweils einer Million Euro verurteilt. https://rp-online.de/nrw/panorama/wccb-prozess-bonner-ex-ob-dieckmann-zu-schadenersatzzahlung-verurteilt_aid-53274601 vom 10. September 2020.